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Besuchsleistungen

Abrechnung Besuchsleistungen in der HZV

Stand: Oktober 2026

Das Aufsuchen eines Patienten auf Grund einer Erkrankung in Räumlichkeiten außerhalb der Praxis wird für HZV-Versicherte in den HZV-Verträgen mit den Besuchsleistungen honoriert. Bei fast allen HZV-Verträgen können die erbrachten Besuchsleistungen als Einzelleistungen abgerechnet werden.
Unterschieden werden kann in:

  • Regelbesuche
  • Heimbesuche
  • Mitbesuche
  • Ungeplant eilige Besuche
  • Besuchszuschläge für Palliativpatientinnen und Palliativpatienten
  • VERAH-Besuche

In der folgenden Übersicht können Sie erkennen in welchen HZV-Verträgen und mit welchen HZV-Erfassungsziffern Sie die einzelnen Besuchsarten abrechnen können:

Übersicht zur Abrechnung der Besuchsleistungen in der HZV

Leistung AOK BY BKK EK BAHN BKK TK SVLFG (LKK) BOSCH BKK IKK classic

Besuch (Regelbesuch)

1410

1400

1410

01410

01410

1410

P

01410

Heimbesuch

   

P

   

1418

5x pro Quartal

P

 

Mitbesuch (keine Wegepauschale)

Besuch weiterer HZV-Versicherte im gleichen Vertrag in selber sozialen Gemeinschaft, z.B. Wohnung/Heim

1413

nur Betreuarzt

1413

nur Betreuarzt

1413

1413

1413

P

01413

Ungeplanter eiliger Besuch

       

 

1419

P

 

Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme „zur Unzeit“

1410Z

 

   

01100, 01101

01100, 01101

 

 

P

01100, 01101

Zuschlag für die eilige Ausführung eines Besuches

   

1410Z

 

 

 

P

 

Besuch durch VERAH

1417

3x pro Quartal, nur Betreuarzt

1400

1417

nur Betreuarzt

1417

nur Betreuarzt

1417

nur Betreuarzt

P/VERAH-Zuschlag

P/VERAH-Zuschlag

1417

nur Betreuarzt

Besonderheit: Mitbesuch Heimpatient

Wenn Sie mehrere HZV-Versicherte des gleichen HZV-Vertrages in einem Heim betreuen, rechnen Sie den ersten HZV-Patienten einer Station mit dem Regelbesuch/Heimbesuch ab, alle weiteren HZV-Patienten der gleichen Kasse/ des gleichen Vertrages auf der gleichen Station rechnen Sie als Mitbesuch ab. Gehört ein HZV-Patient auf der gleichen Station einer anderen Kasse an, erfolgt die Abrechnung entsprechend der vertraglichen Regelung wie ein Regelbesuch/ Heimbesuch. Wechseln Sie die Station, beginnen Sie von vorne.

Wegepauschalen:

Die Wegepauschalen (4401, 4402, 4403, 4404) können in den HZV-Verträgen AOK Bayern, EK und SVLFG zusätzlich zum Besuch (1410) abgerechnet werden. Hier gilt die Entfernung ab dem Praxissitz. Bei den HZV-Verträgen Bahn BKK, Bosch BKK, IKK classic, TK sind die Wegepauschalen in der Grundpauschale schon enthalten und können somit nicht abgerechnet werden. Die genauen Angaben wie z. B. Entfernungen können Sie hier einsehen:

AOK BY BKK EK BAHN BKK TK SVLFG (LKK) BOSCH BKK IKK classic

Besuche im Kernbereich bis zu 5 km Radius

4401 (10€)

 

4401 (10€)

 

 

4401 (10€) 

 

 

Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km bis 10 km Radius
4402 (15€)

 

 4402 (15€) 

 

 

 4402 (15€) 

 

 

Besuche bei mehr als 10 km Radius
 4403 (17,50€)

 

 

 

 

 

 

 
Besuche zwischen 10 km bis 15 km Radius

 

 

   4403 (20€) 

 

 

 

  4403 (20€) 

 

 

  Besuche bei mehr als 15 km Radius 

 

 

4404 (25€) 

 

4404 (25€)